Und mußte über die Ansage des Vorschreibers hier lächeln,....
Ich hab selber Songs, welche mit unsichtbaren / elektronischem Wasserzeichen versehen sind und eben "NUR" von der Person abzuspielen, oder eben Radio welche auch die Berechtigung dazu hat.
Ergo ist der Kommentar von Ritschi vollkommen richtig.
So was bescheuertes von wegen Musik mit Wasserzeichen. Ihr habt sie doch nicht alle. Kommentar:
Viele unserer Songs sind mit einem elektronischem Sicherheitscode versehen. Dieser Code ist von den einzelnen Musikverlagen, die uns die Musik zur Verfügung stellen, lesbar. Die Radiowelle-nrw hat speziell für diese Songs eine Sendegenehmigung. Sollte also dieser Song woanders als bei uns im Radio gespielt werden, macht derjenige sich strafbar. Das Abspielen solcher Songs woanders als bei der Radiowelle-nrw ist kein Kavaliersdelikt und wird von den Verlagen zur Anzeige gebracht.